Buchungsbedingungen Hochzeitsfeier

  1. Die Musikanlage bzw. Bar und Licht kann 2 Stunden vor Beginn der Veranstaltung in oben genannter Lokalität aufgestellt werden.
  2. Der ungehinderte Zugang zum Auftrittsort wird gewährleistet und ein kostenfreier Parkplatz in unmittelbarer Nähe gestellt!
  3. Die Anlage ist im vereinbarten Preis inbegriffen und umfasst die Beschallung für einen Raum sowie Beleuchtung für die Tanzfläche. CD Player, Gästemikrofon und Anschlussmöglichkeit für Laptop sind vorhanden.
  4. Der Auftrittsort der Musiker befindet sich im gleichen Raum mit den Gästen. Sind für Dinner und Party getrennte Räume vorgesehen, wird das vorher abgesprochen und evtl. eine weitere (kostenpflichtige) Musikanlage eingeplant
  5. Die Künstler benötigen
    1. 3 x 2 Meter Stellfläche direkt an der Tanzfläche
    2. Stromanschluss 220 V, 10 A
    3. einen Raum zum Umziehen (bitte nicht die Toilette!)
    4. 2 Sitzplätze zum Essen (gern auch in separatem Raum)
  6. Verpflegung und alkoholfreie Getränke sind für die Künstler frei.
  7. Die Musikauswahl liegt bei den Künstlern! Sie wird natürlich vorher mit dem Auftraggeber und den Gästewünschen am Abend abgestimmt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich über mögliche GEMA Gebühren (bei öffentlichen Veranstaltungen) zu informieren, sie zu melden und zu begleichen.
  8. Die Live-Musik beginnt i.d.R. mit dem Abendessen. Die Künstler machen so lange aktiv Musik (singen und/oder auflegen), wie mindestens 20% der ursprünglich anwesenden Gäste aktiv feiern und tanzen. Darüber hinaus legen sie gern noch etwas Hintergrundmusik auf, das die Feier schön ausklingen kann.
  9. Bei Buchung mit Singing Barkeeper:
    1. Der Zugang zur Location ist mit Anhänger frei befahrbar
    2. Der Auftrittsort ist ebenerdig (oder mit Aufzug) erreichbar (keine Treppen oder Absätze). Ist das nicht möglich, wird eine Hilfskraft für den Auf- und Abbau gestellt.
    3. 5 x 3 Meter Stellfläche an zentraler Position (die Nutzung einer vorhandenen Bar ist nur bedingt möglich)
    4. Stromanschluss 220 V, 10 A
    5. Die Cocktails werden nach dem Verbrauch berechnet und gesondert in Rechnung gestellt
    6. Die Location ist über das Cocktailcatering informiert und einverstanden, dass sämtliche Zutaten mitgebracht werden
    7. Barcatering für max. 4 Stunden, Musik ab Abendessen
  10. Wird die Veranstaltung vom Auftraggeber – egal aus welchem Grund – abgesagt, werden folgende Stornogebühren als Ausfallentgelt fällig:
    1. Ab Vertragsabschluss: 30 % vom vereinbarten Honorar
    2. Ab 6 Monate vor dem Termin: 70 % vom vereinbarten Honorar
    3. Ab 3 Monate vor dem Termin: 100% vom vereinbarten Honorar
  11. Können die Künstler wegen Krankheit oder aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, nicht auftreten, werden sie sich – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – bemühen, entsprechenden Ersatz zu finden. Die Gagenvereinbarung bleibt unverändert.
  12. Das vereinbarte Honorar sowie evtl. anfallende Fahr- und Übernachtungskosten sind am Abend der Veranstaltung in bar auszuzahlen.
  13. Änderungen, Ergänzungen und Absprachen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Punkte dieser Vereinbarung ungültig sein, bleiben die weiteren Punkte in ihrer Gültigkeit unberührt. Der Vertrag wird rechtskräftig, wenn er von beiden Vertragspartnern unterschrieben vorliegt.
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